"6.
Zusammenfassung
Dieser Beitrag widmete sich der Frage, warum vor dem
Hintergrund unternehmerischer Standortentscheidungen eine Reform der Unternehmensbesteuerung
in Deutschland weiterhin erforderlich ist. Es wurde die vielfach in der
Öffentlichkeit vertretene These widerlegt, daß eine Unternehmenssteuerreform
vor allem die Verringerung der Steuerbelastung auf ein international wettbewerbsfähiges
Niveau zum Ziel haben müsse. Unsere empirischen Befunde zeigen, daß
die für Standortentscheidungen relevante effektive durchschnittliche
Steuerbelastung von Kapitalgesellschaften in Deutschland seit Beginn der
achtziger Jahre um über 30 Prozentpunkte gesunken ist und mittlerweile
so niedrig ist wie in kaum einem anderen westlichen Industrieland.
Internationale Wettbewerbsfähigkeit
ist gleichwohl bei den indirekten Belastungen unternehmerischer Aktivität,
die durch die Komplexität des deutschen Steuersystems verursacht werden,
anzustreben. Reformpotentiale zur Vereinfachung des deutschen Steuersystems,
die an den steuerlichen Bemessungsgrundlagen ansetzen, sind durch eine
einseitige Fokussierung auf die Senkung der gesetzlichen Steuersätze
jedoch ins Hintertreffen geraten. In dem Beitrag wurden einzelne Bereiche
angesprochen, bei denen wesentliche Potentiale für eine Vereinfachung
des Steuersystems und eine Vereinheitlichung der steuerlichen Bemessungsgrundlagen
existieren. Ferner wurde deutlich gemacht, daß eine nachhaltige Verbesserung
der steuerlichen Rahmenbedingungen für unternehmerische Aktivitäten,
aber auch für den Einsatz des Faktors Arbeit, ohne eine umfassende
Reform des deutschen Sozialversicherungssystems nicht möglich ist.
Die zu Jahresbeginn 2001 in Kraft
getretene deutsche Unternehmenssteuerreform hat mit der Abschaffung des
körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahrens einen wichtigen Schritt
in die richtige Richtung gemacht. Andererseits sind viele Chancen zu einer
nachhaltigen Vereinfachung des Steuersystems und zur Entlastung des Faktors
Arbeit bisher nicht ergriffen worden. Das Ziel, mit einer grundlegenden
Steuerreform den Unternehmensstandort Deutschland attraktiv zu machen,
ist daher noch nicht erreicht. Es bleibt zu hoffen, daß die Politik
die Notwendigkeit einer Vereinfachung der Besteuerungsregeln erkennt und
weitere mutige Schritte untemimmt, um bisher versäumtes nachzuholen." |