Rudolf Sponsel, Erlangen, nach einer
Pressemitteilung
des Statistischen Bundesamtes
Nr. 268 vom 2. Juli 2003
Grundgesetz der Statistik vor 50 Jahren verabschiedet
"WIESBADEN - Vor 50 Jahren am 3. Juli 1953 wurde das Bundesstatistikgesetz vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Das "Grundgesetz" der amtlichen Statistik in Deutschland wird damit ein halbes Jahrhundert alt.
Das Bundesstatistikgesetz wurde im Jahre 1987 grundlegend novelliert, um das vom Bundesverfassungsgericht in seinem Volkszaehlungsurteil von 1983 herausgearbeitete Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung bei der Erhebung und der Verbreitung von statistischen Daten zu gewaehrleisten. Die seither gebotene strikte Trennung der amtlichen Statistik von der staatlichen Exekutive und die zum Schutz des Statistikgeheimnisses getroffenen Regelungen haben sich bei der dann durchgefuehrten Volkszaehlung bewaehrt und gewaehrleisten einen zuverlaessigen Schutz des informationellen Selbstbestimmungsrechts der Buerger bei der Statistikproduktion.
Mit dem Uebergang von der Industrie- zur Informationsgesellschaft und der dynamischen Entwicklung der Internet-Nutzung steht die amtliche Statistik in Deutschland vor neuen Herausforderungen. Es ist deshalb an der Zeit, darueber nachzudenken, inwieweit das Bundesstatistikgesetz den heutigen Anforderungen an die amtliche Statistik in Deutschland als Teil des Europaeischen Statistischen Systems angepasst werden sollte.
Bei der Datengewinnung muss sich die amtliche Statistik den Forderungen
nach Buerokratieabbau stellen und die Belastung der Auskunftgebenden soweit
wie moeglich senken. Zugleich soll die amtliche Statistik - so wollen es
ihre Kunden - immer hoeheren quantitativen und qualitativen Anforderungen
genuegen. Die Halbwertzeit des Wissens wird immer kuerzer.
Moderne Informations- und Kommunikationstechnologien ermoeglichen z.B.
heute eine Nutzung statistischer Mikrodaten, an die vor 50 Jahren noch
niemand dachte. Demographische Veraenderungen, die anstehenden Reformen
der Sozialsysteme, die europaeische Integration und vor allem die Europaeische
Wirtschafts- und Waehrungsunion erfordern schnelle und flexible Anpassungen
des statistischen Programms.
Damit die Bundesstatistik auch in Zukunft die objektive und unabhaengige Informationsquelle fuer Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft einschliesslich der Medien bleibt, sollte das Bundesstatistikgesetz der amtlichen Statistik bei ihrer Arbeit mehr Flexibilitaet ermoeglichen.
Der Statistische Beirat - das vom Bundesstatistikgesetz eingerichtete Beratungsgremium der Nutzer und Befragten der Bundesstatistik - hat am 17. Juni 2003 Empfehlungen zur Modernisierung des rechtlichen Rahmens der Bundesstatistik beschlossen und die Bundesregierung gebeten, das deutsche Statistikrecht - insbesondere das Bundesstatistikgesetz - in der 15. Legislaturperiode zu ueberarbeiten.
Weitere Auskuenfte erteilt: Dr. Roland Gnoss, Telefon: (0611) 75-2773, E-Mail: roland.gnoss@destatis.de
Die Pressemitteilung ist auch im Internet-Angebot des Statistischen
Bundesamtes unter
https://www.destatis.de/presse/deutsch/pm2003/p2680530.htm
zu finden.
Verbreitung mit Quellenangabe erwuenscht."
korrigiert: