Dokumentation einer Perfidie
Die Politik der kassenaerztlichen
Vereinigungen, einiger Krankenkassen und der Richtlinienverbaende gegen
unliebsamen Wettbewerb und die Ausbootung der KostenerstattlerInnen.
Ein Dokument ueber die "fachliche
Qualifikation" der GutachterInnen beim MDK
Ein Dokument zu Befangenheit
und institutioneller Vetternwirtschaft im Beschwerde-Verfahren
Ein Dokument zu Schweigepflichts-
und Datenschutzverletzungen als Prinzip bei KostenerstattlerInnen
MDK Bundesland
Dr. med Nachname
Strasse Nr
PLZ Ort
1) Hinweis auf wahrscheinlichen Fehler bei Punkt 6 Angaben (Tiefenpsychologie)
Ort, den 21.4.1998
Sehr geehrte/r Frau / Herr Dr. med. Nachname,
bei Antraegen, bei denen Sie naehere Angaben wuenschen, ist uns aufgefallen, daß bei der tiefen-psychologisch / psychoanalytischen Checkliste der Punkt 6 meist falsch benannt wird. Es heißt da gewoehnlich: „6. die Psychosomatik der neurotischen Erkrankung". Richtig muß es u. E. heissen
„6. die Psychodynamik der neurotischen Erkrankung"
Vielleicht koennen Sie das korrigieren.
Bei dieser Gelegenheit moechten wir darauf hinweisen, daß wir eine Ermaechtigung für Verhaltenstherapie, nicht für Tiefenpsychologie - obwohl wir uns auch da fortgebildet haben -, beantragen werden und bitten kuenftig um die entsprechende verhaltenstherapeutische Checkliste.
Vielen Dank, mit freundlichen Gruessen
Gegen eine Ablehnung einer Therapieverlaengerung durch den MDK wurde
Beschwerde eingelegt. Darafhin wurde eine erneute Beurteilung - natuerlich
nach Aktenlage - durch eine andere AerztIn, ebenfalls Mitglied des MDK
und um den Vorgang wissend - damit ja nichts schief laeuft
- mit einer erneuten Beurteilung beauftragt. Sie finden das Ergebnis der
erneuten Beurteilung sicher ganz spannend? Nun, die erneute unbefangene
und vorurteilslose Beurteilung kam zum gleichen Ergebnis wie die erste
Beurteilung. Auch gegen dieses Ergebnis legte die PatientIn Beschwerde
vor dem Sozialgericht ein. Nun wurde von Gerichts wegen der MDK
- Sie lesen richtig -, der MDK beauftragt, eine erneute Beurteilung vorzunehmen,
nach Aktenlage, klar, diesmal immerhin sogar vom einer psychopatholgisch
fachkundigen AerztIn.
Auch diese AerztIn kam ganz ueberraschend zu einer Bestaetigung der
vorangehenden Beurteilungen.
Rechtsstaat? Vor jedem deutschen Amtsgericht wuerde eine Begutachtung durch Angehoerige der gleichen Einrichtung Medizinischer Dienst der Krankenkassen wegen Besorgnis der Befangenheit nicht moeglich sein.
Der Fall wird umfassend dokumentiert, wenn das Gerichtsverfahren abgeschlossen
ist. Abgesehen von zahlreichen fachlichen und inhaltlichen Fehlern geht
es hier um die Brandmarkung der Verletzung folgender grundlegender rechtsstaatlicher
Prinzipien:
1) Verletzung des Prinzips der Unabhaengigkeit der FolgegutachterInnen
2) Verletzung des Prinzips der Unbefangenheit und Unparteilichkeit
3) Beurteilung ausschliesslich aufgrund der "Aktenlage"
Leitsaetze. (1) Wird eine Beurteilung des MDK infrage gestellt und Beschwerde eingelegt, so ist bei erneuter Beurteilung nach dem Grundsatz der Befangenheit, Abhaengigkeit und Parteilichkeit zu verfahren. (2) Es ist streng darauf zu achten, die Beurteilung auf keinerlei direkte und persoenliche Kenntnis der PatientIn zu stuetzen und ausschliesslich nach Aktenlage zu befunden. (3) Mit dem Prinzip der freien Gutachterwahl ist es unvertraeglich, einen Fachkundenachweis von den GutachterInnen zu verlangen. (4) In Zweifelsfaellen ist aus Rechtssicherheitsgruendenimmer nach dem Wohl der Kassenaerztlichen Vereinigung und immer gegen die Kostenerstattungs- PsychotherapeutInnen zu entscheiden. |