Dokumentation einer Perfidie
Die Politik der kassenaerztlichen Vereinigungen,
einiger Krankenkassen, Beihilfen und der Richtlinienverbaende gegen unliebsamen
Wettbewerb und die Ausbootung der KostenerstattlerInnen.
Die PatientIn hat nach Auskunft der behandelnden und empfehlenden AerztIn seit 1984 rezidivierende Depressionen.
Aus der Antrags-Rubrik: Mitteilungen, die dem Gutachter eine Beurteilung
der Therapie ermoeglichen:
"Die bisherige Analyse der depressiven
Stoerungen erlaubt eine klare aetiologische Hypothese: PatientIn schildert
sich als hypomaniforme Persoenlichkeit, deren stark aktiver, expansiver
und ueberwiegend hypomaniform-euphorischer Lebensschwung durch Depressionen
jaeh unterbrochen wurde, ohne dass PatientIn dafuer eine Erklaerung finden
konnte. In ihren- verstaendlicherweise - als sehr angenehm erlebten
hypomaniformen Phasen lebt sie praktisch immer auf Hochtouren, von einer
großen Lebensgier nach Aktivitaet und Gestaltung beseelt. Sie ist
außerordentlich tuechtig und im handwerklich- kuenstlerischen Bereich
vielfaeltig begabt und motiviert. Abend- und Nachtmensch. So ueberfordert
sie sich permanent, ohne es zu spueren. Die depressiven Phasen koennen
als weise Notfallreaktion der Seele-Koerper-Einheit verstanden werden,
um dem rastlosen Treiben Einhalt zu gebieten. Es liegt hier also keine
Depression von jenem Typ vor, wie sie für eine IPT (Interpersonelle
Therapie nach Klerman & Weissman > Nervenarzt 1994, 2-10; Psychotherapeut
1994, 327-335) guenstig waere; es gibt auch keinerlei Indizien für
problematische Rollenwechsel oder Beziehungskonflikte, fuer die die Indikation
einer IPT die Methode der Wahl waere. Im Hintergrund gibt es auch
noch phobische Zeichen und im Bereich der Persoenlichkeit perfektionistische
Tendenzen neben einem zu hohen Anspruchsniveau.
Therapieplan: Patientin muß
lernen, ihren überdrehten Lebensstil zurückzufahren (hier ist
das Heilmittel Richtige Einstellung kognitiv zu installieren); sie
muß Ueberforderungen und Anspannungen fuehlen und die Zeichen des
Ueberdrehens beachten lernen. Die Motivation wird durch Einsichtsarbeit,
indem die Zusammenhaenge zwischen den depressiven Phasen und dem
hypomaniformen Lebensstil durchgearbeitet und geklaert werden
Bereits in den ersten Sitzungen konnte
ich meinen Ansatz Patientin nahebringen. Unsere Arbeitsbeziehung ist gut;
sie ist offen."
Telefonische Voranfrage 29.10.1996
Aufgrund schlechter Erfahrungen mit Bewilligungen von Beihilfen ruft
die PsychotherapeutIn am 29.10.1996, Herrn V. von der Beihilfe X. - Ort
O. an und teilt mit, dass man nicht als VertragsbehandlerIn, sondern in
der Kostenerstattung arbeite und es erfahrunsgemaess aussichtslos sei,
hier eine Bewilligung zu erhalten. SachbearbeiterIn V. von der Beihilfe
X. - Ort O. erklaert diese Darstellung fuer falsch und stellt demgegenueber,
dass einzelne Antraege im Rahmen der Kostenerstattung durchaus beihilfefaehig
seien, die PsychotherapeutIn solle also den Fragebogen fuer die GutachterIn
zum Antrag bearbeiten.
Fragebogen
zum Antrag fuer die GutachterIn am 5.11.1996
Daraufhin bearbeitete die Psychologische PsychotherapeutIn die Frageboegen
und sandte sie am 5.11.1996 an die Beihilfestelle in einem verschlossenen
fuer die GutachterIn bestimmten Umschlag.
Ablehnungs-Schreiben der Beihilfe am 19.12.1996 an die PatientIn
Regierung von X.
Abdruck
Wappen
Sehr geehrtes Geschlecht
Vorname Nachname
Strasse
PLZ Ort
Ihre Zeichen, Ihre Nachricht vom
Bitte bei Antwort angeben Telefon (vorwahl) zzz
Zimmer-Nr. Ort
Unser Zeichen
zzzzzz
Azzz
19.12.1996
zzzzz - zz/zzzzzz/z
oder zzz-0
Auskunft erteilt: SachbearbeiterIn Name
Vollzug der Beihilfevorschriften (BhV)
Psychotherapie fuer Vorname Nachname
Sehr geehrte/r Versicherte/r,
Wir haben Ihren Antrag auf Anerkennung der Beihilfefaehigkeit einer
psychotherapeutischen Behandlung einem Gutachter zur entsprechenden Stellungnahme
weitergeleitet.
Dieser Gutachter hat in seiner Stellungnahme vom 5.12.96 die geplante
Massnahme im vorgesehenen Umfang als nicht beihilfefaehig abgelehnt.
Ihr behandelnder Arzt, Geschlecht Titel Vorname Nachname, hat eine
Durchschrift der gutachterlichen Stellungnahme erhalten.
Wir bedauern, Ihnen keine guenstigere Auskunft erteilen zu koennen.
Mit freundlichen Gruessen
Im Auftrag
gez.
Nachname
RA"
Psychotherapiegutachten von Dr. med. Vorname Nachnahme, Ort
fuer Frau / Herrn Nachname Vorname geb. am tt.mm.jj
Bezug: Auftragsschreiben vom 26.11.96
Stellungnahme:
Beantragt wird die Uebernahme einer 25-stuendigen Langzeit-Therapie; als Verfahren werden ... (kognitive VT) ... angegeben. Hier ist festzustellen, dass nach den einschlaegigen Bestimmungen ausschliesslich tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, analytische Psychotherapie und Verhaltenstherapie beihilfefaehig sind; andere Verfahren oder Kombinationsmethoden zaehlen hierzu nicht.
Eine aerztliche Stellungnahme liegt nicht vor. Ebenso ist keine Delegationsabsicht eines hierzu berechtigten Arztes zu erkennen.
Die Diagnosestellung erfolgt ausschliesslich durch die Diplom-PsychologIn Dr. Vorname Nachname. die offenbar im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung nicht fuer VT zugelassen ist.
Insofern fehlen wesentliche Bedingungen fuer die BH-Faehigkeit der beantragten Massnahmen.
Obwohl nicht ausgeschlossen werden kann, dass bei der PatientIn eine
ambulante Psychotherapie indiziert ist, kann diese in der vorliegenden
Form gutachterlich somit nicht befuerwortet werden.
Wie viele Sitzungen
Einzelsitzungen
Gruppensitzungen
sollen als notwendig zugesagt werden?
Jetzt insgesamt
jetzt insgesamt
0
0
------------------
1. Fuer die Patientin / den Patienten
2. Fuer die begleitende Psychotherapie
--------------------
der Bezugsperson
Sind darueberhinaus aus medizinischer Sicht
ja
nein
unbestimmt X
noch weitere Sitzungen vertretbar?
Datum
Stempel und Unterschrift
Brief zum schikanoesen Verfahrens durch die psychologische PsychotherapeutIn
Regierung von X.
Beihilfe - SachbearbeiterIn
Postfach ZZ ZZ ZZ
PLZ Ort
Stellungnahme zum Schreiben vom 19.12.96
Anlage Psychotherapiegutachten vom 5.12.96 (Dr. med.
Vorname Nachname, Ort)
Zeichen: ZZZZZ-ZZ/ZZZZZZ/Z (Psychotherapie PatientIn
Nachname)
Ort, den 7.1.97
Sehr geehrte/s Geschlecht Nachname,
Ihre Ablehnung ist fuer mich nicht nachvollziehbar.
Denn: Dass ich nicht im Delegationsverfahren arbeite, war bei Voranfrage (SachbearbeiterIn V., tel. 29.10.96) bekannt, die aber meinte, eine Bewilligung sei dennoch grundsaetzlich moeglich und ich sollte die Antraege bearbeiten. Besonders unverstaendlich ist dann allerdings, weshalb der medizinische Gutachter zur verwaltungsrechtlichen Sachlage Stellung nimmt und sich nicht auf eine inhaltliche medizinisch-psychotherapeutische Beurteilung beschraenkt. Es waere ja Aufgabe der Beihilfe gewesen, die verwaltungsrechtliche Pruefung vorzunehmen und es, bei negativer Beurteilung, gar nicht erst zu einer Antragstellung kommen zu lassen. So haben Sie nicht nur mich mit unnoetiger Arbeit belastet, sondern auch Ihren Versicherten getaeuscht und da eine falsche Hoffnungs- und Erwartungshaltung induziert.
Inhaltlich sicherlich falsch ist im uebrigen die Ausfuehrung des Gutachters Dr. med. Nachname, Ort, die beantragten 25 Stunden als Langzeittherapie zu klassifizieren. Das koennte man beim 10-fachen Kontingent sagen, wie es fuer Psychoanalysen typisch ist. Ebenso falsch ist es, kognitive VT nicht der Verhaltenstherapie zuzuordnen. Gravierend falsch und geradezu berufsethisch fragwuerdig erscheint es jedoch, die eigentliche Arbeit - Notwendigkeit, Sinn und Nutzen einer Psychotherapie zu erkennen - nicht zu leisten. Verkannt wird offenbar, und das muß allerdings ein Beihilfefehler sein, daß die Patientin auf aerztliche Empfehlung um eine Psychotherapie nachgesucht hat.
Trotz dieser Sach-Differenz, die in erster Linie wohl SachbearbeiterIn
V. zu verantworten hat, wuensche ich Ihnen ein gutes neues Jahr und
verbleibe
mit freundlichen Gruessen
Unterschrift
Psychologische PsychotherapeutIn