SGIPT - Gesellschaft für Allgemeine und Integrative Psychotherapie - Deutschland
    Internet Publikation  für Allgemeine und Integrative Psychotherapie  IP-GIPT DAS=23.06.1998/ 14.8.1999


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    Diskussion (nur für Fachkundige mit entsprechender Interessenlage: Anmeldung erforderlich): GIPT-ADEIS@egroups.de


    Archiv-Material -  Nur noch von berufspolitisch-historischem Interesse
    Es wurde keine Klage - prophylaktisch - auf den Weg gebracht.
    Das Konto wurde aufgelöst und eingegangene Beträge zurückerstattet.
    (SGIPT Sekretariat 14.8.1999)


    Übersicht
    Vorbereitung einer Verfassungsklage gegen das PsychThG
    Organisation von Klagen gegen das PsychThG und seine Umsetzung
    Informationen zur Verfassungsbeschwerde der Uni Marburg
    Finanzierung der Klagen
    Literaturhinweise Rechtsprobleme PsychThG
    Querverweise
    Zur Allgemeinen Berufspolitik der SGIPT
    Resolution zu einer fairen und kompetenten Besetzung des wissenschaftlichen Psychotherapiebeirates
    Pressererklärung zur Falschmeldung der Bundesärztekammer über die Gründung eines wissenschaftlichen
        Beirates zum PsychThG
    Forderungen an die AGR zur Umsetzung des PsychThG
    Zum Nachweis des Zeitansatzes für Vor- und Nacharbeit einer Behandlungsstunde
    Rechtsprobleme PsychThG im Internet

    Vorbereitung einer Verfassungsklage
    gegen das PsychThG

    Hat eine Verfassungsklage Aussicht auf Erfolg, kann das Inkrafttreten des PsychThG gestoppt werden. Zunächst ist also die Möglichkeit einer Verfassungsklage und ihre Aussicht auf Erfolg zu prüfen. Hierzu braucht man eine erfahrene und angesehene Kanzlei, am besten vor Ort in Karlsruhe, um diese Vorprüfung vornehmen zu lassen. Eine gründliche und realistische Prüfung kostet natürlich Geld. Wir werden daher aktiv werden, wenn genügend Spenden zusammen gekommen sind.

    Die folgenden Ausfuehrungen zur Verfassungsbeschwerde haben wir von der Universitaet Marburg im Internet gefunden:
    http://stud-www.uni-marburg.de/~Neumanna/politik/bundesverfassungsgericht.html

    "Die Verfassungsbeschwerde (Art. 93 I Nr.4a GG)

    Das Verfahren der Verfassungsbeschwerde ermöglicht jedermann die Möglichkeit, sich gegen einen verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigten Eingriff der öffentlichen Gewalt in seine Grundrechte zur Wehr zu setzen. Dies gilt selbst für juristische Personen, insofern das Grundrecht ihnen seinem Wesen nach zustehen kann (siehe auch "Hintergrund : Die Grundrechte" in AmigaGadget # 21). Zulässigkeitsvoraussetzungen sind neben der Beschwerdebefugnis, nach der eine Grundrechtsverletzung durch einen Akt der öffentlichen Gewalt aus dem Vortrag des Klägers zumindest möglich erscheinen muß, auch die Einhaltung einer sehr kurzen Frist (ein Monat, gegen ein Gesetz : ein Jahr) und die Erschöpfung des Rechtsweges, die nur in besonders eiligen oder allgemein bedeutsamen Fällen entbehrlich ist. Aufgrund der hohen Zahl der Verfassungsbeschwerden (bis 1989 waren über 75.000 Verfahren angestrebt worden, Tendenz steigend) gibt es verschiedene Regelungen, die die Verfahrensflut stoppen sollen. Neben den oben beschriebenen Kammern und der Vorauswahl durch die Präsidialräte, besteht auch die Möglichkeit der Verhängung einer Mißbrauchsgebühr in Höhe von bis zu 5.000 DM. "
     


    Organisation von Klagen gegen das PsychThG
    und seine Umsetzung

    Das Gesetz selbst und noch mehr seine Umsetzung werden vielfach Anlaß zu Klagen geben. Es erscheint daher sinnvoll, die verschiedenen Klagen zu organisieren, auch um Kosten zu sparen. Wer Klage-Ideen und Interessen hat, schreibe, faxe oder maile uns.

                Sekretariat SGIPT                         Fax:  09131-27115
                c/o Rathsmann-Sponsel                  sekretariat@sgipt.org
                Postfach 3147                               (Ersatz: irs@sgipt.org)
                D-91019  Erlangen

    Im folgenden einige Beispiele und Stichworte für Klage-Ideen. MitarbeiterInnen für die verschiedenen Aufgaben werden gesucht. Bitte melden.

    Erziehungszeitanerkennung im Berufsrecht vergessen
    Eine ziemlich aussichtsreiche Klage dürfte für alle diejenigen Mütter und Väter bestehen, die im Anrechnungszeitraum 1989-1998  Kinderziehungszeiten geltend machen können. Solche Kindererziehungszeiten sind zwar im Sozialrecht vorgesehen, aber nicht im Berufsrecht. Das ist wohl ein eindeutiger Rechtsfehler, da die Approbation Voraussetzung für die sozialrechtliche Zulassung ist.

    Ungleichbehandlung Delegations-PsychotherapeutInnen und KostenerstattlerInnen, z. B. nicht wenige DelegationspsychotherapeutInnen haben ihre Ausbildung nicht an sog. KV-anerkannten Instituten gemacht und müssen keine Nachqualifikation machen.

    Besitzstand KostenerstattlerInnen nicht gesichert: rund 450 Millionen von den 1,65 Milliarden an Psychotherapiekosten wurden von KostenerstattlerInnen erbracht (27%), das entspricht einer Zulassung von 5000-10000 KostenerstattlerInnen.

    International wissenschaftlich anerkannte Verfahren in Deutschland durch den hemmungslosen Egoismus der AGR und die Vettern- und Pfründewirtschaft nicht anerkannt.

    Angemessene Vor- und Nacharbeit im Sachleistungsverfahren nicht gewährleistet.

    Vor- und Nacharbeit, Auto-Supervision und Supervision, Fort- und Weiterbildung nicht angemessen berücksichtigt.
    Zum Nachweis des Zeitansatzes für Vor- und Nacharbeit einer Behandlungsstunde

    Alte benachteiligt, da KV Alterszulassungsbeschränkung hat.

    Alte benachteiligt, weil Arbeit vor dem Stichzeitraum (1989) nicht berücksichtigt wird.

    „MehrbeinerInnen" nicht angemessen berücksichtigt im Sinne von Schutz.


    Finanzierung der Klagen

    Zur Finanzierung der Klagen haben wir ein Konto bei der Stadt- und Kreissparkasse Erlangen eingerichtet:

    Das Konto wurde aufgelöst



    Die steuerliche Absetzbarkeit wird geprüft und so bald wie möglich bekannt gegeben. Die Kontobevollmächtigten Irmgard Rathsmann-Sponsel und Rudolf Sponsel versichern, daß alle Spenden ausschließlich für die Organisation von Klagen gegen das PsychThG verwendet werden. Übrige oder nicht verwendete Beträge werden zurückerstattet. Ein unabhängiges Prüfungsgremium zur Kontrolle und Prüfung der Spenden wird berufen.


    Literaturhinweise Rechtsprobleme PsychThG

  • Pulverich, G. (1998). Kommentar zu den Übergangsbestimmungen in § 12 des Psychotherapeutengesetzes vom 6.3.1998. Report Psychologie 52, 4,353-362.
  • Pulverich, G. (1998). Kommentar zu den Übergangsbestimmungen des § 95 SGB (Kassenzulasung, Ermächtigung). Report Psychologie 52, 4,363-368.

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    Rechtsprobleme PsychThG im Internet
    An dieser Stelle sind künftig Link-Hinweise vorgesehen.



    Ersatz: Für den Fall, daß der Computer des Free-Net Erlangen mal wieder abgestürzt sein sollte.

    Zitierung
    Sekretariat SGIPT (DAS). Vorbereitung und Organisation von Klagen gegen das PsychThG und seine Umsetzung.  Internet Publikation  für Allgemeine und Integrative Psychotherapie  IP-GIPT. Erlangen: http://www.sgipt.org/berpol/verfkl0.htm
    Copyright & Nutzungsrechte
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